LAKRA - Vorteile mit Tradition?
Seit Generationen verbindet man in Baden-Württemberg die Familienförderung des Landes im Rahmen des Landeswohnbau-Förderungsprogramms mit dem Begriff LAKRA. Eigentlich ist es eine Abkürzung für Landeskreditanstalt. Fördergelder aus den einzelnen LAKRA-Förderprogrammen sind das Synonym für zinsgünstige Finanzierungen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von LAKRA-Mitteln, LAKRA-Geldern oder auch ganz einfach nur von LAKRA.
LAKRA – Wer und was wird gefördert ?
Gefördert wird heute (12/2009) der Neubau oder Kauf von Wohnraum sowie Ausbau, Umbau und Erweiterung von gebrauchtem Wohnraum. Gefördert werden Ehepaare und Lebenspartner, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende, junge, kinderlose Paare und Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen. Dabei werden Kinder bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt. Behinderte Kinder, die nicht selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können werden auch über den 18. Geburtstag hinaus angerechnet. Auch ungeborene Kinder deren Geburt innerhalb der nächsten sechs Monate erwartet wird, werden bereits berücksichtigt.
LAKRA – Ihr Nutzen
Derzeit bestehen die Vorteile einer LAKRA-Finanzierung in einer direkten Zinssubvention. Abhängig von Familienstand, Investitionsort und Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder wird eine erhebliche Darlehensumme in die Gesamtfinanzierung eingebaut. Daneben kann der Betrag unter bestimmten Voraussetzungen aus Ergänzungsförderungen noch erhöht werden. Über einen Zeitraum von 15 Jahren werden direkt die laufenden Zinszahlungen bezuschusst. Besonders in den Anfangsjahren führt das zu einer deutlich niedrigeren Gesamt-belastung aus der Finanzierung.
LAKRA – Die Tilgung
In der Regel wird, schon um die vorgegebenen Belastungsobergrenzen einhalten zu können, nur eine minimale Tilgung von 1 % zuzüglich ersparter Zinsen vereinbart. Beim derzeitigen Zinsniveau bedeutet das eine Darlehenslaufzeit von ca. 35 Jahren. Bei geförderten Darlehen können keine Sondertilgungen geleistet werden. In der Anfangsphase macht dies schon aus wirtschaftlichen Überlegungen keinen Sinn. Nach Ablauf von zehn Jahren besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Bei Ergänzungs- und Optionsdarlehen können im üblichen Rahmen auch Sondertilgungen geleistet werden.
LAKRA – Förderung aktuell
Wir bemühen uns ständig, Sie mit umfassenden und aktuellen Informationen zu diesem Thema zu versorgen. Dies ist auch für uns nicht immer ganz einfach. Verbindlich sind immer die Konditionen, die von der Förderbank aktuell bekannt gemacht sind. Über den Link kommen Sie zu den aktuellen Kreditkonditionen die in der Regel jeden Freitag angepasst werden. Für Sie persönlich maßgebend sind die Kreditkonditionen zum Zeitpunkt Ihrer Förderzusage bzw. Darlehenszusage
LAKRA – Antragsdauer
Das Zusammentragen aller erforderlichen Dokumente und Informationen nimmt immer eine gewisse Zeit in Anspruch. Liegen aber alle antragsrelevanten Informationen vor geht es auch hier zügig. Innerhalb von einer Woche erstellen wir Ihren Antrag. Diesen legen Sie der zuständigen Stelle des für Sie maßgebenden Landratsamt zur Prüfung vor. Haben Sie diese Hürde genommen können Sie fast immer auch mit einer Zusage rechnen. Von dort geht es i.d.R. innerhalb einer Woche zur L-Bank. Nach unseren aktuellen Erfahrungen liegen die Bearbeitungszeiten dort bei zwei bis vier Wochen. Ein realistischer Zeitraum kann also mit vier bis sechs Wochen angenommen werden. Geschäftsbanken sind oft auch nicht schneller.
LAKRA – Zinsbindungen
Es besteht die Möglichkeit, abhängig von den unterschiedlichen Darlehensarten, Zinsfestschreibungen mit Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren auszuwählen. Ein Zeitraum mit dem einem gegebenen Zinsänderungsrisiko optimal entgegengewirkt werden kann. Sinn macht in aller Regel auch die Ansparung zusätzlicher Tilgungsbeiträge im Rahmen eines Wohn-Riester Vertrages. Neben der optimalen Ausschöpfung der persönlichen steuerlichen Subventionen generieren Sie einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu festen und extrem niedrigen Zinssätzen.
LAKRA – Voraussetzungen
Um in den Genuss der Eigentumsförderung zu kommen müssen eine ganze Reihe von Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Das Einkommen muss sich innerhalb bestimmter Grenzen bewegen. Für die maximal zulässige monatliche Belastung gibt es Belastungsobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Hierbei werden auch kalkulatorische Bewirtschaftungskosten in Ansatz gebracht. Auch für die Immobilie gelten bestimmte Anforderungen insbesondere an Standort, Gesamtgröße, familiengerechte Aufteilung und Kostenobergrenze.
LAKRA – Eigenkapital
Das Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn auch ein Teil der Gesamtkosten selbst übernommen wird. Eigenmittel können in Form von Geldmitteln, Grundstücken, gebrauchten und/oder wieder verwendeten Gebäudeteilen oder als handwerkliche Eigenleistungen eingebracht werden. Eine angemessene Eigenleistung ist Voraussetzung für die Förderung. Sie beträgt grundsätzlich 15 % der Gesamtkosten kann aber aus verschiedenen Komponenten zusammengesetzt werden.
LAKRA – Zusatzförderung
Zusätzlich gefördert wird derzeit der Bau oder Kauf von Immobilien in Ortszentren oder Ortsteilzentren. Voraussetzung ist der enge Bezug zum historischen, wirtschaftlichen oder kulturellen Zentrum des Ortes. Innovativer Wohnungsbau, also besonders kostengünstiges, flächensparendes und nachhaltiges Bauen wird zusätzlich gefördert. Ökologisch wirksames Bauen wird, sofern der Standard KfW-Effizienzhaus 40/60 oder Passivhaus, gemäß KfW-Vorgaben oder die erwerbsnahe Modernisierung die Vorgaben der EnEV an Neubauten erreicht, ebenfalls gefördert. Hilfen für Schwerbehinderte und barrierefreies Bauen wird gleichfalls zusätzlich gefördert.
LAKRA - Antrag
Grundsätzlich gilt bei Fördergeldern immer: Sie müssen einen Antrag stellen. Die attraktiven Fördergelder stehen in der Regel nicht unbegrenzt zur Verfügung. Es gilt also auch hier der Grundsatz „Wer zuerst kommt – mahlt zuerst!“. Ob Sie grundsätzlich zum Kreis der Privilegierten gehören und für eine Förderung nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm in Frage kommen ist nicht ohne weiteres zu beantworten. Es bedarf immer einer detaillierten Prüfung, die wir aber gerne für Sie übernehmen. Eine erste Einschätzung Ihrer Situation und Ihres Projekts durch uns ist für Sie auch nicht mit Kosten verbunden
LAKRA - Was ist zu tun ?
Nutzen Sie einfach unser Know-how und unsere jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Fördergeldern und im gesamten Baufinanzierungsbereich. Stellen Sie uns einfach Ihr Projekt vor. Wir sind als Dienstleister spezialisiert, Ihnen den Weg zu den Fördertöpfen zu zeigen und zu ebnen. Wir begleiten Sie bei Ihrem Projekt. Von der ersten groben Kalkulation über die Auswahl der Partner oder die Objektakquisition. Mit unserem Finanzierungsplan bleiben Ihnen Überraschungen erspart. Nutzen Sie einfach unsere Kompetenz und unser bewährtes Netzwerk.
LAKRA – ohne SCHUFA
Kredit ohne SCHUFA ist wohl eines der meisterzählten Märchen im Internet. Auch hier geht es nicht ohne. Ihre Verhältnisse müssen geordnet, die Bonität muss gegeben sein. Das liegt letztlich auch in Ihrem ureigenen Interesse. Dabei steht über allem aber auch der Anspruch, die Familie zu fördern und manchmal kann man über Dinge reden, über die man mit einer privatwirtschaftlichen Adresse nicht diskutieren kann. Verschaffen Sie sich im Zweifelsfall Klarheit. Hin und wieder steht ja auch etwas Falsches drin. Beschaffen Sie sich eine Eigenauskunft – Sie haben einen Anspruch darauf.
LAKRA – Wir helfen
Wir haben uns bemüht, für Sie alles Verfügbare an Informationen zu diesem Thema zusammenzutragen. Was wir Ihnen nicht auf dem Bildschirm präsentieren können ist unsere Erfahrung. Dennoch möchten wir, dass Sie auch davon profitieren. Wir bieten Ihnen einen ganz entspannten Weg zum Fördergeld. Mit uns an Ihrer Seite kommen Sie schnellstmöglich zu Ihrer Förderzusage. Wir haben auch für fast jedes Problem eine Lösung, sagen Ihnen was Sie an Unterlagen, Bestätigungen und Nachweisen brauchen, wo Sie diese jeweils bekommen, entwickeln zuverlässig Ihren Finanzierungsplan und begleiten Sie bis ans Ziel.
LAKRA – Für uns ?
Im Ländle wurde „Häusle bauen“ schon immer groß geschrieben. Mit Recht ! Das eigene Haus oder die eigene Wohnung bringen Lebensqualität und Stabilität. Im Alter keine Miete zahlen und bis dahin nach den eigenen Vorstellungen zu leben. Das muss kein Traum bleiben. Die Familienförderung des Landes verfolgt ausschließlich die Zielsetzung auch Sie bei der Realisierung Ihrer Wohnträume zu unterstützen. Versuchen Sie es. Sie riskieren nichts. Fragen Sie uns. Wir engagieren uns für Sie. Auch Glück ist planbar! Ein unverbindliches Gespräch mit uns schafft rasch Klarheit.
LAKRA – Kann ich selbst !
Warum nicht. Nur zu. Manchen gelingt es, aber viele scheitern. Seit sich die Geschäftsbanken fast vollständig aus dem Thema zurückgezogen haben ist die Zahl der genehmigten Förderanträge deutlich zurückgegangen. 1978 wurden im Neubaubereich noch über 25.000 Vorhaben gefördert. 2006 waren es gerade noch rund 1.500 und das, obwohl sich die Zugangsvoraussetzungen und die Förderung an sich ständig verbessert haben.